Das Honorar für eine Einheit (50 Minuten) beträgt für Privatpersonen 75 €.

Sozialtarife (für Personen mit geringem Einkommen) auf Anfrage.

Für Psychotherapien besteht die Möglichkeit einen Teil der Kosten von der jeweiligen Krankenkasse rückerstattet zu erhalten. Der Antrag wird innerhalb der ersten Therapiestunden gestellt und erfordert eine ärztliche Untersuchung.

Die meisten Kassen erstatten derzeit einen Betrag von 21,80 €/ Einheit.

Manche Zusatzversicherungen bieten einen Kostenersatz für Psychotherapie!

Für Opfer von Verbrechen gibt es laut Verbrechensopfergesetz die Möglichkeit psychotherapeutische Behandlungen vergütet zu erhalten (Auskünfte erteilt das Bundessozialamt).

Für das Erstgespräch verrechne ich den halben Stundensatz (37 €).

Um die Praxis organisieren zu können, ist es notwendig, vereinbarte Termine  mindestens 2 Tage vorher abzusagen. Nicht oder verspätet abgesagte Stunden werden verrechnet.

Ich informiere Sie  gerne näher  bei einem unverbindlichen Erstgespräch, telefonisch oder per mail.



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